REVISION:

Aufgaben des Revisionsverbandes

Der Revisionsverband prüft in allen Unternehmen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft Österreichs die Jahresabschlüsse (Abschlussprüfung) und die Geschäftstätigkeit auf Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit (Gebarungsprüfung).


Die Unternehmen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft (gemeinnützige Bauvereinigungen - GBV) sind moderne Wirtschaftsunternehmen (Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften) in einem freien Immobilienmarkt, deren sozial- und gesellschaftspolitische Auftrag vorrangig in der Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mit Wohnungen besteht (Bauen, Sanieren und Verwalten).


Gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) entwickeln ein Neubauvolumen von durchschnittlich € 3,7 Mrd pro Jahr – das sind zw. 16.000 und 19.000 Wohnungen und damit rund 40 % des gesamten mehrgeschossigen Wohnbaus in Österreich.


Sie beauftragen Sanierungen im Ausmaß von ca. € 1,1 Mrd pro Jahr – dies bedeutet die Sanierung von bis zu 15.000 Wohnungen.


Dabei erreichen einzelne Unternehmen Investitionsvolumina von bis zu € 160 Mio und verzeichnen Bilanzsummen von bis zu € 2 Mrd.

Aus dieser Tätigkeit resultiert österreichweit die Verwaltung von ca. 40 % des Mietwohnungsbestandes und von ca. 60 % des Eigentumswohnungsbestandes.


Der Revisionsverband mit seinen unabhängigen und weisungsfreien PrüferInnen stellt das Kernstück des engmaschigen Kontrollnetzes der gemeinnützigen Bauvereinigungen dar. Mit seinem Spezial-Know-how prüft er die Geschäftstätigkeit eines jeden Branchenunternehmens und stellt damit sicher, dass der sozial- und gesellschaftspolitische Auftrag in einem betriebswirtschaftlich adäquaten Rahmen erfüllt wird.


Mit der Durchführung der Prüfung sind die vom Revisionsverband zu bestellenden eingetragenen RevisorInnen – im WGG Prüfer genannt – betraut, die damit die fachlichen TrägerInnen der revisionsrechtlichen Prüfung sind. Eine eigene Bestimmung zur Rotation der PrüferInnen stellt deren Unabhängigkeit und Unbefangenheit sicher.


Die Prüfung umfasst die gesamte Gebarung der gemeinnützigen Bauvereinigungen und hat sich im Speziellen auch auf die Einhaltung des § 1 Abs 2 und der §§ 3 bis 27 WGG zu erstrecken. Damit sind im Wesentlichen die zivilrechtlichen Bestimmungen und die Ordnungs- und Organisationsvorschriften des WGG Gegenstand der Prüfung.


Im Detail ist der (insbesondere auch der WGG-spezifische) Prüfungsumfang in der auf Grundlage des § 5 Abs 2 WGG erlassenen PRVO geregelt. Die Prüfung hat demnach zur Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse, der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsgebarung sowie der Einhaltung des örtlichen Geschäftsbereiches und des Geschäftskreises, die rechtlichen Grundlagen der Bauvereinigung, die Organisation und Wirtschaftlichkeit des Geschäftsbetriebes, die Buchführung, die Jahresabschlüsse und Lageberichte (sowie allenfalls Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte), die wohnungswirtschaftliche Tätigkeit und die wirtschaftliche Lage zu umfassen.


Die Durchsetzung der Behebung von in der regelmäßigen Prüfung des Revisionsverbandes festgestellten und berichteten Mängeln ist Angelegenheit der Aufsichtsbehörden (Landesregierungen), deren behördlicher Überwachung die gesamte Geschäftsführung gemeinnütziger Bauvereinigungen obliegt.


-> Mehr Information zu Prüfungsgegenstand, -umfang und -durchführung
-> Leitung der Revision

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